Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gyro Events - MOBILBOARD LYON

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN

FREIZEITAKTIVITÄTEN

April 2023

SARL Gyro Events
Handelnd unter der Handelsmarke MOBILBOARD LYON SARL mit einem Kapital von 5.000 Euro.
Eingetragener Sitz: 29, quai Docteur Gailleton, LYON (69002).
RCS LYON 804 490 647
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR15804490647 E-Mail-Adresse: lyon@mobilboard.com
Telefonnummer: 09 83 58 73 35

TEIL I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (die "AGB") des Unternehmens GYRO EVENTS, SARL mit einem Kapital von 5.000 €, eingetragen im RCS d'LYON unter der Nummer 804 490 647, mit Sitz in 8, Place aux Bois in LYON (69002), Umsatzsteueridentifikationsnummer FR15 804 490 647 (E-Mail-Adresse: lyon@mobilboard.com, und Telefonnummer : 09 83 58 73 35), und die ihre Tätigkeit unter dem Handelsnamen "MOBILBOARD LYON" ("MOBILBOARD LYON") ausübt, gelten für alle Dienstleistungen, die MOBILBOARD LYON gegenüber privaten Käufern erbringt, die Verbraucher im Sinne des einleitenden Artikels des Verbraucherschutzgesetzes (d. h. "jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht in den Rahmen ihrer kommerziellen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit fallen".", im Folgenden der/die "Kunde(n)"), und die in der Filiale, per Telefon, E-Mail oder über die Website "https://www.mobilboard.com/de/lyon" (die "Website").
Mit jeder Auftragserteilung erklärt der Kunde seine uneingeschränkte und vorbehaltlose Zustimmung zu den AGB, die Vorrang vor allen gegenteiligen Bestimmungen haben, die in den Schriftstücken und/oder Bestellscheinen des Kunden enthalten sein können, es sei denn, beide Parteien akzeptieren besondere Bedingungen.
Der Vertrag wird in französischer Sprache angeboten und besteht aus den AGB, den besonderen Bedingungen (Bestellschein) und der Auftragsbestätigung, in der die Beschreibung und die Menge der Leistungen, ihr Preis und die Liefermodalitäten angegeben sind (der "Vertrag"). Die AGB können jederzeit auf der Website eingesehen werden.
MOBILBOARD LYON ist die Handelsmarke der Firma GYRO EVENTS, eines unabhängigen Händlers, der dem MOBILBOARD-Netzwerk angehört.

2. DIENSTLEISTUNGEN
MOBILBOARD LYON bietet den Kunden Dienstleistungen an (i) Führungen durch LYON mit dem Fahrrad, Elektrofahrrad, zu Fuß, mit dem Gyropode Segway©, mit dem Elektroroller, einschließlich der Miete dieser Produkte und der Dienste eines Führers/Begleiters (Leistungen "Führung"), (ii) Vermietung von Fahrrädern, Elektrofahrrädern, Kinderfahrrädern, Elektrorollern ohne Begleitung durch einen Führer ausschließlich zu Freizeitzwecken (Leistungen "Verleih"), (iii) Vermietung von Fahrrädern, Elektrofahrrädern, Kinderfahrrädern, Elektrorollern, ohne Begleitung durch einen Führer, ausschließlich zu Freizeitzwecken (Leistungen "Verleih").Verleih") und (iii) Bereitstellung jeglicher Ausrüstung oder jeglichen Zubehörs, die/das für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen der geführten Touren und/oder des Verleihs erforderlich ist (die "Nebenleistungen"; die Dienstleistungen der geführten Tour, des freien Verleihs und der Nebenleistungen werden im Folgenden zusammen als die "Leistungen" bezeichnet).
Fahrräder, E-Bikes, Segway© Gyropods, E-Scooter und Ausrüstungen oder Zubehör, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, werden im Folgenden als "Produkte" bezeichnet.)
Die Person, die die Produkte im Rahmen des Vertrags nutzt, wird als "Nutzer" bezeichnet, wenn sie sich vom Kunden unterscheidet.
Die Dienstleistungen werden auf der Website durch eine Präsentationskarte vorgestellt, die es dem Kunden ermöglicht, sich über ihre wesentlichen Merkmale und ihren Preis zu informieren. MOBILBOARD LYON behält sich das Recht vor, sein Angebot an Dienstleistungen jederzeit zu ändern, ebenso wie die AGB, vorbehaltlich der laufenden Verträge.

3. EMPFEHLUNGEN - WARNUNGEN

3.1. Bei der Verwendung eines Segway Gyropode :
? Das empfohlene Mindestgewicht beträgt 45 kg;
? Das empfohlene Höchstgewicht beträgt 118kg;
? Die Nutzung des Gyropode Segway durch schwangere Frauen wird ausdrücklich nicht empfohlen, ebenso wie durch alle Personen mit Innenohrproblemen: MOBILBOARD LYON kann vor der Durchführung der Dienstleistung ein ärztliches Attest anfordern, das keine Kontraindikation für das Gyropode Segway darstellt;
? Das gesetzliche Mindestalter für die Nutzung eines Gyropode Segway beträgt 14 Jahre.

3.2. Für die Nutzung eines Fahrrads :
? Der Nutzer muss bereits wissen, wie man ein Fahrrad benutzt;
? Schwangeren Frauen wird ohne die Zustimmung eines Arztes von der Fahrradnutzung abgeraten: MOBILBOARD LYON kann vor der Erbringung der Dienstleistung ein ärztliches Attest anfordern, in dem bestätigt wird, dass keine Gegenanzeigen für das Fahrradfahren vorliegen;
? Das gesetzliche Mindestalter für die Nutzung eines Elektrofahrrads beträgt 12 Jahre.
3.3. Für die Nutzung eines Elektro-Scooters :
? Die Aktivität Scooter wird schwangeren Frauen ohne die Zustimmung eines Arztes nicht empfohlen: MOBILBOARD LYON kann vor der Durchführung einer geführten Besichtigung ein ärztliches Attest anfordern, in dem die Nicht-Gegenanzeigen für das Scooterfahren bestätigt werden;
? Das gesetzliche Mindestalter für die Nutzung eines Elektro-Scooters beträgt 14 Jahre.

4. BESTELLUNG

1. Online-Bestellung
Für jede Bestellung über das Internet wird der Kunde zur Online-Reservierungssoftware "ELLOHA" (Adresse: reservation.elloha.com) weitergeleitet, wo der Kunde die gewünschte(n) Leistung(en), die Menge (Anzahl der Personen) und das gewünschte Datum (vorbehaltlich der Verfügbarkeit, die auf der Website angegeben ist) auswählt und diese in seinen Warenkorb legt, um die Bestellung gemäß dem folgenden Prozess aufzugeben:
(1) Zugang zum Warenkorb und zu einer Zusammenfassung der Einzelheiten seiner Bestellung (wesentliche Merkmale der Produkte und Leistungen, einschließlich der Belehrung über das Widerrufsrecht) und seines Gesamtpreises einschließlich Mehrwertsteuer, wobei die Überprüfung und Korrektur eventueller Fehler ermöglicht wird.
(2) Identifizierung / Mitteilung seiner Kontaktdaten (Name, Vorname, E-Mail, Telefonnummer, Postanschrift) mittels des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars.
(3) Zugang zu einer Zusammenfassung des Inhalts der Bestellung, in der die bestellten Leistungen, ihre wesentlichen Merkmale, ihr Preis pro Einheit (inkl. MwSt.) und der Gesamtpreis (inkl. MwSt.) aufgeführt sind.
(4) Der Kunde wird aufgefordert, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und ausdrücklich zu akzeptieren und dann seine Bestellung zu bestätigen (was als Zustimmung gilt und eine Verpflichtung zur Registrierung seiner Bankkarte als Garantie und/oder Zahlung zu Lasten des Kunden mit sich bringt, woran er ausdrücklich erinnert wird und was er anerkennt).
(5) Der Kunde wird dann auf die sichere Website weitergeleitet, um (i) die Zahlung vorzunehmen, damit er den vereinbarten Preis je nach den Angaben, Leistungen und spezifischen Wünschen des Kunden ganz oder teilweise bezahlt, und/oder (ii) seine Bankkarte als Garantie zu registrieren, wobei die Zahlung dann im Geschäft erfolgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreditkarte des Kunden nach der Online-Registrierung als Garantie belastet werden kann:
(i) Auf Wunsch des Kunden (z. B. wenn der Kunde, der eine Buchung vorgenommen hat, nicht in der Boutique bezahlen möchte, sondern direkt vor der Dienstleistung von seiner Karte abgebucht werden möchte) ;
(ii) Wenn der Kunde am Tag der Abreise nicht rechtzeitig erscheint und ohne von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und/oder seine Bestellung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen storniert zu haben.

2. Telefonische Bestellung
Bei telefonischer Auftragserteilung ruft der Kunde die dedizierte Telefonleitung von MOBILBOARD LYON (auf der Website angegeben) an, gibt die gewünschte(n) Leistung(en), die Menge (Anzahl der Personen) und das gewünschte Datum (vorbehaltlich der Verfügbarkeit, die auf der Website angegeben ist) an und bestätigt diese Elemente, um den Auftrag gemäß dem folgenden Verfahren zu erteilen:
(1) Zusammenfassung der Einzelheiten seiner Bestellung (wesentliche Merkmale der Produkte und Leistungen, einschließlich der Belehrung über das Widerrufsrecht) per Telefon und seines Gesamtpreises inklusive Mehrwertsteuer, wobei die Überprüfung und Korrektur eventueller Fehler ermöglicht wird.
(2) Übermittlung der Identifikationsmerkmale des Kunden und seiner Bestellung an den Telefonanbieter von MOBILBOARD LYON.
(3) Versand einer Zusammenfassung des Inhalts der Bestellung per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse, in der die bestellten Leistungen, ihre wesentlichen Merkmale, ihr Preis pro Einheit (inkl. MwSt.) und der Gesamtpreis (inkl. MwSt.) zusammengefasst sind und die die AGB und die Datenschutzrichtlinie enthält, zu deren Kenntnisnahme der Kunde aufgefordert wird.
(4) Der Kunde wird aufgefordert, seine Bestellung zu bestätigen (was als Zustimmung gilt und eine Zahlungsverpflichtung zu Lasten des Kunden nach sich zieht, woran er ausdrücklich erinnert wird und was er anerkennt), und zahlt dann je nach Angaben und Leistungen den vereinbarten Preis ganz oder teilweise und/oder registriert seine Kreditkarte als Garantie, wobei die Zahlung dann in der Boutique erfolgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreditkarte des Kunden nach der Online-Registrierung als Garantie belastet werden kann:
(i) Auf Wunsch des Kunden (z. B. wenn der Kunde, der eine Buchung vorgenommen hat, nicht in der Boutique bezahlen möchte, sondern direkt vor der Dienstleistung von seiner Karte abgebucht werden möchte) ;
(ii) Wenn der Kunde am Tag der Abreise nicht rechtzeitig erscheint und ohne von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und/oder seine Bestellung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen storniert zu haben.

3. Bestellung in einer Agentur
Bei einer Bestellung in der Agentur gibt der Kunde die gewünschte(n) Leistung(en), die Menge (Anzahl der Personen) und das gewünschte Datum (vorbehaltlich der Verfügbarkeit, die auf der Website angegeben wird) an, um die Bestellung gemäß dem folgenden Prozess aufzugeben:
(1) Zusammenfassung der Einzelheiten seiner Bestellung (wesentliche Merkmale der Produkte und Leistungen, einschließlich der Belehrung über das Widerrufsrecht) und seines Gesamtpreises einschließlich Mehrwertsteuer, wobei die Überprüfung und Korrektur eventueller Fehler ermöglicht wird.
(2) Identifikation durch Angabe seiner Identität und seiner Kontaktdaten mittels des dafür vorgesehenen Formulars.
(3) Ausdruck einer Zusammenfassung des Inhalts der Bestellung, in der die bestellten Leistungen, ihre wesentlichen Merkmale und ihr Preis pro Einheit (inkl. MwSt.) aufgeführt sind und der Gesamtpreis (inkl. MwSt.) zusammengefasst ist.
(4) Der Kunde wird aufgefordert, die AGB und die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und ausdrücklich zu akzeptieren, indem er sie an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreibt und dann seine Bestellung bestätigt (was als Zustimmung gilt und eine Zahlungsverpflichtung zu Lasten des Kunden nach sich zieht, woran er ausdrücklich erinnert wird und was er anerkennt).
(5) Der Kunde wird dann aufgefordert, den vereinbarten Preis je nach Angaben und Leistungen ganz oder teilweise zu bezahlen und/oder seine Kreditkarte als Garantie zu registrieren.

4. Bestätigung der Bestellung
Unabhängig von der Art der Auftragserteilung bestätigt MOBILBOARD LYON den Eingang der Bestellung durch den Versand einer Empfangsbestätigung per E-Mail, in der die Bestellung unter Angabe der wesentlichen Merkmale der bestellten Leistung(en), des Preises (inkl. MwSt.) und der Daten der Leistungen zusammengefasst wird und die die AGB als Anlage enthält.
MOBILBOARD LYON behält sich in jedem Fall das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, wenn die Produkte oder das für die Dienstleistungen erforderliche Personal zu den gewünschten Terminen nicht verfügbar sind oder wenn es sich um einen Kunden handelt, der eine frühere Bestellung ganz oder teilweise nicht beglichen hat oder mit dem ein Zahlungsstreit im Gange ist.

5. KEIN WIDERRUFSRECHT

1. Kein Widerrufsrecht bei der Bestellung von Dienstleistungen.
Gemäß Artikel L. 221-28, 12° des Verbrauchergesetzbuches und angesichts der besonderen Natur der Dienstleistungen besteht für die vom Kunden aufgegebenen Bestellungen kein Widerrufsrecht, mit Ausnahme der Bestellungen von Geschenkkarten (siehe Artikel 5.2 unten).
Die Dienstleistungen fallen unter die Kategorie "Dienstleistungen für Freizeitaktivitäten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden müssen" (vgl. Artikel L. 221-28, 12°), und zwar sowohl die Dienstleistungen für geführte Besichtigungen als auch die Dienstleistungen für die freie Vermietung, die ausschließlich für Freizeitaktivitäten erbracht werden (z. B. Spaziergänge, geführte Besichtigungen, Entdeckung von touristischen Routen, Veranstaltungen).
Folglich wird der Vertrag ab der Auftragserteilung durch den Kunden gemäß den in den vorliegenden AGB festgelegten Modalitäten endgültig abgeschlossen und kann, unbeschadet der anwendbaren zwingenden gesetzlichen und/oder regulatorischen Bestimmungen, nicht mehr storniert oder erstattet werden, außer im Falle höherer Gewalt, bei Kündigung aufgrund eines Verschuldens von MOBILBOARD LYON, bei außergewöhnlichen Umständen (wie nachstehend definiert) oder im gegenseitigen Einvernehmen mit MOBILBOARD LYON.

2. Widerrufsrecht bei Bestellungen von Geschenkkarten
Bei Bestellungen von Geschenkkarten hat der Kunde ein Widerrufsrecht (dessen Ausübungsmodalitäten und Auswirkungen im Kasten im Anschluss an die AGB aufgeführt sind) von VIERZEHN (14) Tagen ab dem Tag nach Abschluss des Vertrags (d. h. ab dem Tag nach der Bestellung).
Der Kunde kann nur für den Wertverlust der Geschenkkarte haftbar gemacht werden, der durch andere als die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geschenkkarte erforderlichen Manipulationen entstanden ist, und zwar gemäß der Art und den Merkmalen der Geschenkkarte: Wenn die Geschenkkarte also ganz oder teilweise ausgegeben wurde, kann das Widerrufsrecht nicht angewendet werden.

6. DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNGEN

1. Modalitäten der Leistungserbringung
Die Dienstleistungen werden gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten und in der Auftragsbestätigung zusammengefassten Modalitäten erbracht (insbesondere Orte und Daten, an denen die Dienstleistungen erbracht werden).
Die Termine für die Erbringung der Dienstleistungen werden vorbehaltlich höherer Gewalt angegeben und können im Falle eines Änderungsantrags des Kunden, der von MOBILBOARD LYON akzeptiert wird, geändert werden.
Der Kunde wird gebeten, die Konformität der Produkte bei ihrer Bereitstellung zu Beginn der Dienstleistung zu überprüfen (keine offensichtlichen Mängel/Schäden) und alle Vorbehalte anzubringen, die ihm gerechtfertigt erscheinen (bei der kontradiktorischen Bestandsaufnahme, die im Falle einer freien Vermietung durchgeführt wird).

2. Bereitstellung der Produkte im Falle der freien Vermietung
1. Vom Kunden bereitzustellende Unterlagen
Jeder Nutzer muss MOBILBOARD LYON vor der Bereitstellung der Produkte einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) vorlegen (von dem ein Foto für die Dauer der Dienstleistung gespeichert und nach Abschluss der Dienstleistung gelöscht wird).
Vor Beginn jeder Dienstleistung muss von jedem volljährigen Nutzer ein Mietvertrag oder ein Abreiseregister ordnungsgemäß ausgefüllt werden, das insbesondere die AGB enthält, die von jedem Nutzer akzeptiert werden müssen.

2. Kaution - Zusatzversicherung
Vor der Bereitstellung der Produkte muss der Kunde MOBILBOARD LYON unbedingt einen Identitätsnachweis wie Personalausweis, Führerschein oder Reisepass als Sicherheit übergeben und an MOBILBOARD LYON eine Kaution per Kreditkarte in Höhe des auf der Präsentationsseite der Produkte/Dienstleistungen sowie in der Agentur und auf der Auftragsbestätigung angegebenen Betrags zahlen.
Für jedes zur Verfügung gestellte Produkt und folglich für jede Kaution wird ein spezifischer Mietvertrag erstellt, der von den Nutzern akzeptiert und unterzeichnet werden muss.
Die als Kaution hinterlegten Beträge werden nicht verzinst und nach der tatsächlichen Rückgabe der Produkte zurückerstattet, gegebenenfalls abzüglich der vom Kunden geschuldeten Beträge (ein Beleg für diese Beträge wird ihm zugesandt).
Im Falle eines Schadens im Rahmen einer freien Mietleistung wird der Kunde darüber informiert, dass MOBILBOARD LYON eine Garantie für Bruch und Diebstahl TULIP abgeschlossen hat, deren Bedingungen in Teil II ausführlich beschrieben sind.
Darüber hinaus bietet MOBILBOARD LYON dem Kunden an, eine zusätzliche Versicherung für einen bei der Bestellung der Freien Mietleistung angegebenen Betrag abzuschließen:
? Wenn der Kunde diese Zusatzversicherung wählt, gilt die TULIP Bruch- und Diebstahlgarantie gemäß den in Teil II aufgeführten Bedingungen, aber der Betrag der Kaution wird verringert (gemäß den auf der Übersichtsseite der Produkte/Leistungen sowie in der Agentur und auf der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen);
? Wenn Sie diese zusätzliche Versicherung nicht wählen, wird die Kaution nicht verringert (siehe oben) und die TULIP Bruch- und Diebstahlgarantie bleibt in jedem Fall gemäß den unten aufgeführten Bedingungen bestehen.
Die TULIP Bruch- und Diebstahlversicherung tritt somit in jedem Fall für jede einzelne freie Mietleistung ohne zusätzliche Kosten für den Kunden in Kraft.

3. Übergabe der Produkte
Der Kunde bestätigt die Übernahme der Produkte durch die Unterzeichnung einer kontradiktorischen Bestandsaufnahme, in der er aufgefordert wird, alle Bemerkungen zum Zustand der Produkte anzugeben.
Der Kunde kann das ihm vorgelegte Produkt jederzeit ablehnen. Je nach Verfügbarkeit des ursprünglich bestellten Produkts kann ihm dann ein ähnliches Produkt präsentiert werden.

4. Modalitäten der Rückgabe der Produkte
Bei Beendigung des freien Verleihs aus welchem Grund auch immer, zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum und Zeitpunkt, gibt der Kunde die Produkte in den Räumlichkeiten von MOBILBOARD LYON zurück.
Bei Rückgabe der Produkte vor Ablauf der Mietdauer wird keine Rückerstattung vorgenommen.
Für die Rückgabe der Produkte verpflichtet sich der Nutzer, (i) spätestens TRENTE (30) Minuten vor Schließung des Verleihs in den Räumlichkeiten von MOBILBOARD LYON anwesend zu sein und (ii) die genannten Produkte spätestens an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Tag und gegebenenfalls zu der in dem vor der Bereitstellung der Produkte unterzeichneten Mietvertrag angegebenen Uhrzeit zurückzugeben.
Jede Verspätung oder Nichtrückgabe des Produkts am Ende der Mietdauer kann dazu führen, dass dem Kunden eine Verspätungsgebühr in Höhe von ZEHN EURO INKLUSIVE STEUERN (10 € inkl. MwSt.) pro halbe Stunde Verspätung in Rechnung gestellt wird.
Die Mietpreise, die Kautionen und die Strafen für verspätete Rückgabe des Fahrrads oder Rollers sowie die Zahlungsmodalitäten sind in den Räumlichkeiten von MOBILBOARD LYON sowie auf der Webseite ausgehängt.
Wenn der Nutzer die Mietdauer verlängern möchte, muss er die vorherige schriftliche Zustimmung von MOBILBOARD LYON einholen, wobei die folgenden Mietperioden im Nachhinein (d.h. vor Beginn jeder neuen Mietperiode) zu bezahlen sind. Andernfalls ist der Nutzer verpflichtet, Verzugszinsen gemäß den in den Räumlichkeiten von MOBILBOARD LYON ausgehängten Tarifen zu zahlen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass MOBILBOARD LYON sich das Recht vorbehält, je nach Verfügbarkeit der Produkte und der Reservierungen anderer Kunden jeden Antrag auf Verlängerung der Miete abzulehnen.
Die Parteien nehmen bei der Rückgabe der Produkte eine kontradiktorische Bestandsaufnahme vor. Die Bestandsaufnahme bei der Rückgabe dient dazu, festzustellen, ob Schäden vorliegen und folglich die Produkte instand gesetzt werden müssen oder ob sie ersetzt werden müssen, falls eine Reparatur nicht möglich ist.

7. PREISE - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Euro, werden inklusive Mehrwertsteuer (ohne Lieferkosten) angegeben und sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie auf der Website in der Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung angegeben sind.
MOBILBOARD LYON kann seine Preise jederzeit ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf laufende Verträge hat. In diesem Fall gilt der neue Preis für alle Bestellungen, die nach der Änderung getätigt werden, ohne dass der Kunde den früheren Preis beanspruchen kann.
Die Zahlung ist bei der Bestellung der Dienstleistungen vollständig fällig. MOBILBOARD LYON gewährt keinen Skonto, und die gezahlten Beträge können zu keinem Zeitpunkt als Anzahlungen oder Vorschüsse betrachtet werden. Die Zahlungen werden über einen externen Anbieter von Online-Zahlungen per Kreditkarte abgewickelt.
Es gibt keinen Mindestbestellwert.
Die Zahlung kann online, im Geschäft oder durch das Senden einer SMS mit einer Zahlungsaufforderung über eine sichere Zahlungsschnittstelle (PayPal, Stripe, PayPlug) erfolgen.
Die von MOBILBOARD LYON akzeptierten Zahlungsmittel sind Schecks, ANCV-Ferienschecks, Bargeld oder Kreditkarten. Überweisungen werden nur für freie Anmietungen akzeptiert, sofern sie vom Kunden getätigt werden und bei MOBILBOARD LYON vor der Bereitstellung der Produkte eingehen.

8. HAFTUNG

1. Nichterscheinen zum vereinbarten Termin - Verspätung von mehr als 20 Minuten - Stornierung.
Der Kunde muss sich FÜNFZEHN (15) Minuten vor der vereinbarten Abfahrtszeit und dem vereinbarten Datum für die Erbringung der Dienstleistungen, die in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, einfinden.
Bei Nichterscheinen des Kunden und/oder einer Verspätung von mehr als Zwanzig (20) Minuten gegenüber der vereinbarten Uhrzeit (und dem vereinbarten Datum, wie auf der Auftragsbestätigung angegeben) für die Erbringung der Dienstleistungen wird die Dienstleistung auf Kosten des Kunden storniert und der gesamte Preis wird von MOBILBOARD in Rechnung gestellt: Der Restbetrag der Bestellung wird gegebenenfalls abgebucht und MOBILBOARD LYON behält den gesamten Preis der Bestellung ohne Recht auf Rückerstattung ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass MOBILBOARD sich das Recht vorbehält, im Falle einer Stornierung der Bestellung den gesamten Preis in Rechnung zu stellen, da der Kunde kein Widerrufsrecht hat, wenn es sich um Bestellungen von Freizeitaktivitäten handelt, die für ein bestimmtes Datum vorgesehen sind (ausgenommen die Bestellung von Geschenkkarten). Der Restbetrag der Bestellung wird gegebenenfalls abgebucht und MOBILBOARD LYON behält den gesamten Preis der Bestellung ein, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

2. Vom Kunden und/oder den Nutzern bereitgestellte Informationen.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit der Informationen, die MOBILBOARD LYON bei der Einrichtung seines Kontos und/oder bei seiner Bestellung mitgeteilt werden, insbesondere in Bezug auf die Identifikationsinformationen und die gewünschten Leistungen/Produkte.

3. Änderung
Falls der Kunde eine Änderung der Anzahl der Produkte und/oder Nutzer beantragt, muss er MOBILBOARD LYON so schnell wie möglich und spätestens VIERundzwanzig (24) Stunden vor dem Datum der Erbringung der Dienstleistungen, das in der Auftragsbestätigung vereinbart und in Erinnerung gerufen wird, darüber informieren.
MOBILBOARD LYON behält sich das Recht vor, jede Änderung der Anzahl der ursprünglich bestellten Produkte aufgrund der verbleibenden Verfügbarkeit abzulehnen.
Jede Änderung des Datums der Erbringung der Dienstleistungen durch eine der Parteien unterliegt der vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der anderen Partei (außer im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, die weiter unten detailliert beschrieben werden).

4. Außergewöhnliche Umstände
Im Falle schlechter Wetterbedingungen, die die Durchführung der Dienstleistungen unmöglich oder gefährlich machen (außergewöhnliche Umstände"), behält sich MOBILBOARD LYON das Recht vor, die Dienstleistungen jederzeit zu stornieren: Der Kunde erhält dann den gesamten gezahlten Betrag zurückerstattet.
Umgekehrt kann der Kunde eine Dienstleistung jederzeit stornieren, wenn mit MOBILBOARD LYON vereinbart wurde, dass die Dienstleistung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann: Der Kunde erhält dann den gesamten gezahlten Betrag zurückerstattet.

5. Verantwortlichkeiten

8.5.1 Haftpflichtversicherung - Minderjährige
Der Kunde bestätigt, dass er selbst sowie alle Nutzer (in eigenem Namen oder durch Dritte) eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die die Ausübung der Freizeitaktivitäten, die Gegenstand der Dienstleistungen sind, abdeckt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jede Haftpflichtversicherung zwangsläufig solche Aktivitäten abdeckt, die von der Garantie ausgeschlossen sein können: Es obliegt dem Kunden und den Nutzern zu überprüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung tatsächlich die Ausübung der Aktivitäten abdeckt, die Gegenstand der Dienstleistungen sind.
Minderjährige stehen unter der Verantwortung ihrer Eltern, wenn sie an den Dienstleistungen teilnehmen, oder, falls dies nicht möglich ist, eines volljährigen, verantwortlichen Begleiters, der sich verpflichtet, insbesondere die Einhaltung der AGB durch die minderjährigen Nutzer zu überprüfen (insbesondere im Rahmen von Gruppen wie Vereinen, MJCs, Gemeinschaften, Familien usw.).

8.5.2 Diebstahl oder Beschädigung der Produkte
Jeder Nutzer verpflichtet sich, die Produkte in ihrem ursprünglichen Zustand zu den im Vertrag vereinbarten Terminen zurückzugeben.
Der Ausweis und die Kaution werden dem Kunden bei der Rückgabe der Produkte zurückgegeben.
Im Falle eines Diebstahls muss der Nutzer gegenüber MOBILBOARD LYON und innerhalb einer Frist von höchstens VIERundzwanzig (24) Stunden nach dem Diebstahl nachweisen, dass er bei einer Polizeidienststelle oder einer Gendarmerie eine Anzeige erstattet hat.
Wenn das gestohlene Produkt schließlich an MOBILBOARD LYON zurückgegeben wird, werden dem Nutzer, der das obige Verfahren eingehalten hat, etwaige von MOBILBOARD LYON als Entschädigung eingezogene Beträge abzüglich etwaiger Kosten für die Instandsetzung des Produkts zurückerstattet.
Für Fahrräder und/oder Roller: Jeder Nutzer verpflichtet sich, alles zu tun, um Diebstahl oder Beschädigung des gemieteten Fahrrads oder Rollers zu verhindern. Zu diesem Zweck verpflichtet er sich, das Fahrrad unabhängig von der Dauer des Abstellens mit dem auf Wunsch bereitgestellten Schloss an einem festen Punkt anzuschließen. Darüber hinaus entbindet die Verwendung des mitgelieferten Schlosses den Nutzer nicht von seiner Verantwortung im Schadensfall (Diebstahl oder Beschädigung), für den er gegenüber MOBILBOARD LYON voll haftbar bleibt. Die Diebstahlsicherung wird nicht mit dem Verleih eines Tretrollers geliefert, den der Nutzer nicht unbeaufsichtigt lassen darf.
Im Falle eines technischen Defekts des Fahrrads oder des Scooters während der Dienstleistung darf der Nutzer nicht auf eigene Initiative Reparaturarbeiten einleiten. Er ist verpflichtet, MOBILBOARD LYON auf jedem Wege und unverzüglich darüber zu informieren und das Fahrrad oder den Scooter in die Räumlichkeiten von MOBILBOARD LYON zurückzubringen.
Auf seinen Wunsch hin wird das Fahrrad oder der Scooter durch ein anderes Produkt desselben Typs ersetzt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und ohne Verschulden des Nutzers, für die Dauer der verbleibenden Dienstleistung. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung von Gebühren oder Rechnungen oder auf Schadensersatz.
Für gemietetes Zubehör und Zusatzausrüstung (Kindersitz, Telefonhalter usw.) ist ebenfalls der Nutzer verantwortlich und es gelten die gleichen Nutzungsbedingungen wie für die Produkte.
Aggressives, respektloses Verhalten oder die Weigerung eines Nutzers, die vorliegenden Regeln einzuhalten, kann zur Kündigung des Vertrags und zur Stornierung der Dienstleistung auf Kosten des Kunden und ohne Rückerstattung führen.

8.5.3 Einhaltung von Vorschriften, Sicherheits- und Verhaltensregeln
Der Nutzer verpflichtet sich, die Produkte in Übereinstimmung mit (i) dem Vertrag, insbesondere zur Durchführung der Dienstleistungen, (ii) der auf die Nutzung der Produkte anwendbaren Gesetzgebung (insbesondere der Straßenverkehrsordnung) und (iii) den Vorschriften von MOBILBOARD LYON, einschließlich aller Begleiter im Rahmen der geführten Touren, zu nutzen.
Der Nutzer darf die Produkte nicht verändern.
Jede andere Nutzung der Produkte als die durch den Vertrag erlaubte kann zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags aufgrund eines Verschuldens des Kunden führen.
Der Nutzer kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch einen nachgewiesenen Fehler eines Produkts verursacht werden, den er weder direkt noch indirekt verursacht hat.
Es wird davon ausgegangen, dass die Produkte zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung den geltenden Vorschriften entsprechen und sich in einem guten Betriebszustand befinden, es sei denn, es wurde ein gegenteiliger Vorbehalt in der widersprüchlichen Bestandsaufnahme geäußert. MOBILBOARD stellt alle Ausrüstungen und Zubehörteile zur Verfügung, die für die Nutzung der Produkte gemäß den für die Tätigkeit, die Gegenstand der Dienstleistungen ist, geltenden Sicherheitsnormen erforderlich sind.
Jeder Nutzer teilt seine Beobachtungen bezüglich der Produkte bei der Bestandsaufnahme mit oder erkennt andernfalls an, dass sich die Produkte in einem einwandfreien Betriebszustand befinden, und verpflichtet sich, sie unter normalen Bedingungen und im Rahmen der von MOBILBOARD LYON angegebenen Kapazitäten sorgfältig zu nutzen, die ihm von MOBILBOARD LYON übermittelten Nutzungs- und Sicherheitshinweise zu beachten, die genannten Produkte unter normalen Bedingungen zu nutzen, keinen Slalom auf öffentlichen Straßen zu fahren und die anderen Nutzer zu respektieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichtbeachtung der Sicherheits- und Verhaltensvorschriften während der Aktivitäten, die Gegenstand der Dienstleistungen sind, Sachschäden und Verletzungen der Nutzer oder Dritter verursachen kann.
Vorbehaltlich der Einhaltung der Beratungs- und Informationspflicht von MOBILBOARD LYON gegenüber dem Kunden haftet MOBILBOARD LYON nicht für die Folgen der Nichteinhaltung der geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen durch den Nutzer im Verlauf der Dienstleistungen.
Insbesondere im Falle von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder andere Rechtsvorschriften in Bezug auf die Produkte, die von einem Kunden und/oder Nutzer begangen werden, tragen der Kunde und die eventuellen Nutzer allein die zivil- und strafrechtlichen, finanziellen oder nicht finanziellen Folgen.
Die Nutzung der Produkte kann bei unsachgemäßem Gebrauch oder Unachtsamkeiten zu Stürzen führen. Der Nutzer verpflichtet sich, die von MOBILBOARD LYON am Verleihort erläuterten Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten und im Falle einer Beschädigung des Materials die Reparaturkosten zusätzlich zum Verleihpreis zu übernehmen.
Die Begleitperson (falls zutreffend) hat die Möglichkeit, die Produkte im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln stillzulegen.
Jeder Nutzer verpflichtet sich, keinen Passagier auf dem Gepäckträger von Fahrrädern (außer dem auf Anfrage bereitgestellten Kindersitz) oder eine Last über 25 kg zu befördern und nicht mit ZWEI (2) Personen auf einem Fahrrad, einem Roller oder einem Segway-Gyropode zu fahren.
Jeder Nutzer kann die Dienstleistung jederzeit abbrechen, wenn er sich nicht in der Lage fühlt, die Produkte zu steuern, ohne Anspruch auf eine Rückerstattung zu haben. Allen unseren Segway-Touren geht eine Einweisungsphase voraus, zu deren Einhaltung sich der Nutzer verpflichtet.
Vorbehaltlich der Einhaltung der Beratungs- und Informationspflicht von MOBILBOARD LYON gegenüber dem Kunden sowie der Lieferung von Produkten in gutem Funktions- und Nutzungszustand ist MOBILBOARD LYON nicht für die Folgen der Nichteinhaltung der Sicherheits- und Verhaltensregeln durch den Nutzer oder seiner Nachlässigkeit während der Dienstleistungen verantwortlich.
8.5.4 Reparaturen
Bei Nichteinhaltung der AGB durch den Kunden und/oder einen Nutzer und/oder bei Schäden an den Produkten behält sich MOBILBOARD das Recht vor, dem Kunden zusätzlich zum Preis der Dienstleistungen alle Schäden und/oder Beeinträchtigungen, die der Nutzer direkt oder indirekt an den Produkten verursacht hat, in Rechnung zu stellen, und zwar insbesondere in Höhe des Preises für :
? Neue Produkte, im Falle der Nichtrückgabe, des Verlustes und/oder des Diebstahls der Produkte nach Abschluss der Dienstleistung;
? Reparaturen aufgrund von Schäden und/oder Beeinträchtigungen (einschließlich fehlender Teile);
Außer bei Inanspruchnahme der TULIP-Garantie (detaillierte Bedingungen siehe unten): In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass der Kunde eine Selbstbeteiligung von ZEHN PROZENT (10 %) des Betrags ohne MwSt. oder des Werts des Produkts zu tragen hat (siehe Bedingungen der TULIP-Garantie unten).
Der Kunde erhält auf Wunsch eine Quittung, sobald die Zahlung eingezogen wurde.

9. GEISTIGES EIGENTUM
MOBILBOARD LYON (einschließlich seiner Lieferanten und Partner oder jeglicher Dritter, die MOBILBOARD eine Nutzungs- und/oder Verwertungslizenz gewähren, wie beispielsweise die Firma MLC Management) ist und bleibt Inhaber aller seiner geistigen Eigentumsrechte, insbesondere der auf der Webseite vorhandenen Bilder, Fotografien und Illustrationen, der Marke / des Logos von MOBILBOARD LYON, der Produkte und Dienstleistungen sowie des mit der Webseite verbundenen Domainnamens, was der Kunde anerkennt und sich verpflichtet, dies zu respektieren.
Der Kunde ermächtigt MOBILBOARD LYON ausdrücklich zur Vervielfältigung und öffentlichen Verbreitung, Darstellung, Anpassung, Änderung, Verbesserung, Übersetzung, Verwertung und/oder Nutzung der Video- oder Fotoaufnahmen, die während der Erbringung der Dienstleistungen und in direktem Zusammenhang mit den Dienstleistungen gemacht wurden, auf der Website sowie auf allen Medien, insbesondere auf Werbemitteln (einschließlich sozialer Netzwerke), für die gesamte Schutzdauer der Rechte oder, falls dies nicht möglich ist, ohne zeitliche Begrenzung und weltweit, ohne dass MOBILBOARD LYON dem Kunden hierfür eine Vergütung und/oder finanzielle Gegenleistung schuldet.
MOBILBOARD LYON verpflichtet sich, jede Veröffentlichung auf erste schriftliche Anfrage des Kunden so schnell wie möglich zu entfernen oder entfernen zu lassen.

10. GESCHENKKARTEN
Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der Webseite oder im Geschäft Geschenkkarten zu kaufen, mit denen er eine oder mehrere Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt in Höhe des Wertes der Geschenkkarte buchen kann.
Die auf der Webseite oder im Geschäft gekauften Geschenkkarten sind ab dem Kaufdatum ZWEIZEHN (12) Monate gültig.
MOBILBOARD LYON behält sich das Recht vor, die Gültigkeitsdauer der genannten Geschenkkarten in Absprache mit dem Kunden zu ändern und zu verlängern.
Die Geschenkkarten von MOBILBOARD LYON können ausschließlich im MOBILBOARD LYON Shop verwendet werden, und zwar in einer oder mehreren Raten im Rahmen ihres Wertes und ihrer Gültigkeitsdauer. Die MOBILBOARD LYON-Geschenkkarten können nicht gegen Bargeld umgetauscht oder erstattet werden, außer im Falle einer Erstattung im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden (siehe Artikel 5 und Einzelheiten im Kasten im Anschluss an die AGB).

11. SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN
MOBILBOARD LYON verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen einzuhalten, die auf den Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden anwendbar sind, und insbesondere die Datenschutzpolitik von MOBILBOARD LYON anzuwenden, die unter dem folgenden Link https://www.mobilboard.com/fr/politique-de-confidentialite zugänglich ist. In diesem Zusammenhang weist MOBILBOARD LYON darauf hin, dass der Zweck der Verarbeitung die Erfüllung des Vertrags ist, und zwar für dessen Dauer sowie für die Dauer der Garantie und der Verjährungsfristen.
MOBILBOARD LYON verpflichtet sich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit der so gesammelten Daten zu gewährleisten, die unter keinen Umständen an Dritte übertragen werden, die nicht die gleichen Garantien gewährleisten.
MOBILBOARD LYON erinnert daran, dass der Kunde ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Übertragbarkeit, Löschung und Minimierung der Verarbeitung seiner persönlichen Daten und auf Widerspruch gegen die Verarbeitung aus legitimen Gründen sowie das Recht, postmortale Richtlinien festzulegen, hat, das an folgenden Adressen ausgeübt werden kann: MOBILBOARD LYON - 29 QUAI DOCTEUR GAILLETON, 69002 LYON und/oder lyon@mobilboard.com, sowie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (in Frankreich die CNIL) einzureichen.

12. BEWEISKRAFT ELEKTRONISCHER SCHRIFTSTÜCKE
Die elektronischen Schriftstücke zwischen den Parteien haben in Bezug auf den Vertrag Beweiskraft. Folglich wird ausdrücklich vereinbart, dass die von MOBILBOARD LYON in seinem Informationssystem gespeicherten Daten, außer bei offensichtlichen Fehlern oder Gegenbeweisen, im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien Beweiskraft haben.

13. SCHLICHTUNG
Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, hat er gemäß den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes das Recht, kostenlos einen Schlichtungsdienst in Anspruch zu nehmen.
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) ist unter dieser Adresse verfügbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=FR.
Der für MOBILBOARD LYON zuständige Ombudsmann ist CM2C und kann unter folgenden Adressen erreicht werden: 14 rue saint Jean 75017 Paris und/oder cm2c@cm2c.net und/oder über das auf der Website des Ombudsmanns verfügbare Formular: www.cm2c.net.
Die Streitigkeit kann nur dann vom Verbrauchermediator geprüft werden, wenn: (i) der Kunde nachweist, dass er zuvor versucht hat, seine Streitigkeit direkt bei MOBILBOARD LYON durch eine schriftliche Beschwerde an die folgende Adresse zu lösen: MOBILBOARD LYON - SARL GYRO EVENTS - 29, quai Docteur Gailleton (69002), und/oder per E-Mail: lyon@mobilboard.com, und (ii) der Kunde seinen Antrag beim Mediator innerhalb eines Zeitraums von weniger als EINEM (1) Jahr ab seiner schriftlichen Beschwerde bei MOBILBOARD LYON eingereicht hat.

14. KÜNDIGUNG - BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Der Vertrag endet automatisch und von Rechts wegen durch die Erbringung der Leistung oder im Falle der Nichterfüllung einer der in Artikel 6 und/oder 7 des Vertrags genannten Verpflichtungen und nach einer Mahnung, die der Gläubiger der Verpflichtung per Brief an die andere Partei richtet und die nach Ablauf einer Frist von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Mahnung erfolglos geblieben ist. Die Nichteinhaltung der AGB durch den Kunden kann zur Kündigung des Vertrags und/oder zur Sperrung des Kundenkontos führen.
DER VERTRAG UNTERLIEGT FRANZÖSISCHEM RECHT, UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHEN RECHTSKONFLIKTS, DER DIE ANWENDUNG EINES ANDEREN RECHTS NACH SICH ZIEHEN WÜRDE, VORBEHALTLICH DER ANWENDUNG ETWAIGER GÜNSTIGERER IMPERATIVER VORSCHRIFTEN DES LANDES, IN DEM DER KUNDE AM TAG DER ANNAHME DER AGB SEINEN WOHNSITZ HAT.
Bloctel-Schutz persönlicher Daten: Gemäß Artikel L.223-2 des Verbrauchergesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass der Fluggast von seinem Recht Gebrauch machen kann, sich in die Blocktel-Liste zur Verhinderung von Telefonwerbung einzutragen: https: //www.bloctel.gouv.fr/

TEIL II. EINZELHEITEN ZUR TULIP-GARANTIE - VERLEIH VON ELEKTROFAHRRÄDERN

Im Falle eines Schadens im Rahmen einer freien Mietleistung wird der Kunde darüber informiert, dass MOBILBOARD LYON eine TULIP-Garantie für Bruch und Diebstahl abgeschlossen hat, deren Bedingungen unten detailliert aufgeführt sind. Bei Nichteinhaltung der unten aufgeführten Bedingungen im Schadensfall und vorbehaltlich der Nichtentschädigung von MOBILBOARD LYON durch seine Versicherung kann dem Kunden auferlegt werden, die mit diesem Schadensfall verbundenen Kosten gemäß den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen zu übernehmen.
Darüber hinaus bietet MOBILBOARD LYON dem Kunden an, eine zusätzliche Versicherung für den bei der Bestellung der freien Mietdienstleistung angegebenen Betrag abzuschließen:
? Wenn der Kunde diese Zusatzversicherung wählt, gilt die Garantie für Bruch und Diebstahl TULIP, aber der Betrag der Kaution wird verringert (siehe oben);
? Wenn der Kunde diese Zusatzversicherung nicht wählt, wird die Kaution nicht verringert (siehe oben) und die TULIP Bruch- und Diebstahlgarantie bleibt in jedem Fall gemäß den nachstehenden Bedingungen anwendbar.
Die TULIP Bruch- und Diebstahlversicherung tritt somit in jedem Fall für jede der freien Mietleistungen in Kraft, ohne dass dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen.

1. Definitionen
Unfall: Jedes plötzliche, unvorhersehbare Ereignis, das auf eine Ursache außerhalb des versicherten Gutes zurückzuführen ist, das vom Nutzer verursacht oder nicht verursacht wurde und das das versicherte Gut erleidet.
Zugelassene Diebstahlsicherung: Von MOBILBOARD LYON bereitgestellte Diebstahlsicherung.
Garantiertes Gut: Das gemietete Fahrrad, dessen Referenzen im Mietvertrag aufgeführt sind. Bruch: Das Risiko eines materiellen Schadens, der das versicherte Gut verändert. Der Bruch kann teilweise (wenn das garantierte Gut reparierbar ist) oder vollständig (wenn das garantierte Gut irreparabel ist) sein.
Kunde: Jede Person, die bei MOBILBOARD LYON ein Fahrrad mietet.
Unfallbedingter Sachschaden: Jede Zerstörung, vollständige oder teilweise, äußerlich sichtbare Beschädigung, die die - den Normen des Herstellers entsprechende - Nutzung des garantierten Gutes beeinträchtigt und die durch einen Unfall verursacht wurde.
Garantie: Die Garantien in Bezug auf den Vertrag, d. h. Bruch und Diebstahl.
Fahrlässigkeit: Vorsätzlicher oder unbeabsichtigter Mangel an Vorsicht oder Umsicht, der den Schaden verursacht oder dessen Eintritt erleichtert hat.
Naturkatastrophe: Das Phänomen, das durch die ungewöhnliche Intensität eines Naturereignisses verursacht wird (z. B. Überschwemmung, Erdrutsch, Schlammlawine, Dürre, Erdbeben usw.). Das Phänomen der Naturkatastrophe muss zuvor durch einen interministeriellen Erlass festgestellt worden sein, um einen Anspruch auf Entschädigung im Sinne des Vertrags zu begründen.
Fester Befestigungspunkt: Fester, unbeweglicher und starrer Teil aus Stein, Metall oder Holz, der mit einer festen Wand oder dem Boden fest verbunden ist und an dem sich das versicherte Gut auch durch Anheben oder Abreißen nicht lösen kann.
Schadensfall: Ereignis, das die Garantie in Anspruch nehmen kann.
Dritter: Jede natürliche Person außer dem Kunden, seinem Ehe- oder Lebenspartner, seinem PACS-Partner, seinen Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie.
Abnutzung: Die fortschreitende Verschlechterung des garantierten Gutes aufgrund der Nutzung entsprechend den Gebrauchs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers.
Wert des Gutes: Der Kaufwert ohne Mehrwertsteuer des versicherten Gutes.
Diebstahl: Betrügerische Inbesitznahme des versicherten Gutes durch einen Dritten, entweder durch Angriff oder durch Einbruch. Diebstahl durch Angriff: Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt durch einen Dritten; Einbruchdiebstahl: Diebstahl durch Aufbrechen oder Zerstörung :
- jeglicher Schließvorrichtung eines geschlossenen und überdachten feststehenden Gebäudes, einer Wohnung oder eines Fahrzeugs,
- oder, im Freien, einer zugelassenen Diebstahlsicherung, die das versicherte Gut mit einem festen Befestigungspunkt verbindet.

2. Gegenstand und Grenzen der Garantie
Schäden an versicherten Gütern sind vorbehaltlich der Ausschlüsse, der Grenzen der Garantie sowie der Einhaltung der Meldefristen und der Formalitäten, die in der TULIP Bruch- und Diebstahlgarantie vorgesehen sind, gedeckt.

3. Gegenstand der Garantie
Im Falle eines Bruchs wird der garantierte Gegenstand repariert oder, wenn er nicht repariert werden kann (die Kosten der Reparatur übersteigen den Wert des Gegenstands), wird der Gegenstand im Rahmen der in Artikel 4 der TULIP Bruch & Diebstahl Garantie festgelegten Grenzen erstattet.
Im Falle eines Diebstahls wird das versicherte Gut im Rahmen der in Artikel 4 der TULIP Bruch- und Diebstahlgarantie festgelegten Grenzen erstattet.

4. Grenzen der Garantie
Während der Dauer der Freien Mietleistung ist gedeckt :
? Bei Bruch: EIN (1) Einzelschaden pro versichertem Gut bis zur Höhe der Reparaturrechnung ohne Mehrwertsteuer (die den Wert des Gutes nicht übersteigen darf) abzüglich einer Selbstbeteiligung von 10 % und einem Mindestbetrag von 10 €.
? Bei Diebstahl: EIN (1) Einzelschaden pro versichertem Gut bis zur Höhe des Wertes des Gutes abzüglich einer Selbstbeteiligung von 10 %.

5. Gemeinsame Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind in allen Fällen :
? Schäden im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung von Personen- oder Gütertransport; vorsätzliches oder arglistiges Handeln einer anderen Person als eines Dritten;
? Schäden und Diebstähle, die sich ohne Zufall ereignet haben;
? Indirekte Schäden oder Verluste, die der Kunde während oder infolge eines Schadensfalls erleidet;
? Fahrlässig verursachte Schäden ;
? Die zivilrechtliche Haftung des Kunden ;
? Nicht fest eingebautes Originalzubehör (Fahrradcomputer, Beleuchtung, Fahrradpumpe, Wasserkanister und Satteltaschen);
? Kriegs- oder Bürgerkriegshandlungen, Aufruhr, innere Unruhen, politisch motivierte Gewaltakte, Attentate oder Terroranschläge, Streiks, Enteignungen oder enteignungsähnliche Eingriffe, Beschlagnahmungen, Natur- oder Nuklearkatastrophen.

6. Spezifische Ausschlüsse für Diebstahl
Von der Diebstahlgarantie ausgeschlossen sind :
? Diebstahl mit Ausnahme von Diebstahl durch Überfall oder Einbruchdiebstahl ;
? Diebstahl durch Einbruchdiebstahl auf öffentlichen Straßen des Gutes, das nicht durch eine Diebstahlsicherung an einem festen Befestigungspunkt gesichert ist;
? Diebstahl von Batterien von Elektrofahrrädern, die nicht mit einem in den Fahrradrahmen integrierten und vom Hersteller serienmäßig eingebauten Diebstahlsicherungssystem ausgestattet sind.

7. Spezifische Ausschlüsse für Bruchschäden
Von der Bruchgarantie ausgeschlossen sind:
? Alle Schäden, die auf eine Veränderung oder Umgestaltung des Gutes zurückzuführen sind;
? Alle Schäden, die auf Verschleiß zurückzuführen sind;
? Alle Schäden, die durch Brand, Naturkatastrophen, Blitzeinschlag oder Frost entstehen;
? Alle Schäden, die durch den Ausfall der Batterie von Elektrofahrrädern entstehen;
? Alle Schäden, die durch die längerfristige Wirkung der Nutzung entstehen (Oxidation, Korrosion, Rostverkrustung, Verschmutzung, Verkalkung) ;
? Schäden, die während Veranstaltungen, Rennen, Wettkämpfen entstehen;
? Schäden, die unter eine gesetzliche Garantie fallen, die dem Hersteller oder Händler obliegt;
? Schäden, die auf die Nichtbeachtung der in der Bedienungsanleitung des Herstellers enthaltenen Gebrauchs- und Wartungsanweisungen zurückzuführen sind;
? Ästhetische Schäden wie Verfärbungen, Lochfraß, Flecken, Kratzer, Absplitterungen, Beulen, Schwellungen oder Graffiti;
? Kosten für Kostenvoranschläge oder Reparaturen, die der Kunde ohne die Zustimmung von MOBILBOARD LYON veranlasst.

8. Wie meldet man einen Schadensfall?
Sobald der Kunde Kenntnis von einem Schaden hat, muss er diesen spätestens bei MOBILBOARD LYON melden:
? Bei der Bruchgarantie innerhalb von FÜNF (5) Werktagen (außer bei Zufall oder höherer Gewalt) ;
? Für die Diebstahlgarantie innerhalb von ZWEI (2) Werktagen.
Die Schadensmeldung erfolgt beim Vermieter.

9. Welche Belege sind vorzulegen?
Der Kunde muss MOBILBOARD LYON in jedem Fall eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, in der die genauen und detaillierten Umstände des Schadensfalls (insbesondere Datum, Uhrzeit und Ort des Schadensfalls) beschrieben sind.
Im Falle eines Diebstahls auf öffentlichen Straßen muss der Kunde (i) eine Kopie des Polizeiprotokolls vorlegen, auf dem die Umstände des Diebstahls sowie die Referenzen des Gutes (Modell/Marke) vermerkt sind, und (ii) die Schlüssel des von MOBILBOARD LYON gelieferten Schlosses sowie alle Dokumente zurückgeben, die seine Versicherung zur Beurteilung der Begründetheit seines Entschädigungsanspruchs für notwendig erachtet.

10. Modalitäten der Kostenübernahme
Der Schaden wird übernommen, wenn alle geforderten Belege bei MOBILBOARD LYON eingegangen sind und von diesem bestätigt wurden.
Im gegenteiligen Fall und bei fehlender Entschädigung durch seine Versicherung aufgrund des Schadensfalls behält sich MOBILBOARD LYON das Recht vor, dem Kunden die Kosten, die MOBILBOARD LYON aufgrund des Schadensfalls entstanden sind, gemäß dem Vertrag in Rechnung zu stellen.

11. Verschiedene Bestimmungen
Territorialität: Die Garantie wird für Schadensfälle gewährt, die sich in Frankreich (Metropolitan) ereignen.
Falsche Erklärung: Jede falsche Erklärung, die der Kunde anlässlich eines Schadensfalls abgibt, setzt ihn, wenn seine Bösgläubigkeit nachgewiesen wird, der Nichtigkeit des Garantievertrags und folglich dem Verlust seines Anspruchs auf die Garantie aus.

TEIL III. HINWEISE ZUM WIDERRUFSRECHT

Gemäß Artikel L. 221-28, 12° des Verbraucherschutzgesetzes und angesichts der besonderen Natur der Dienstleistungen besteht für die vom Kunden aufgegebenen Bestellungen kein Widerrufsrecht, mit Ausnahme der Bestellungen von Geschenkkarten.
Folglich wird der Vertrag mit der Auftragserteilung durch den Kunden gemäß den in diesen AGB festgelegten Modalitäten endgültig abgeschlossen.
Bei Bestellungen von Geschenkkarten hat der Kunde ein Widerrufsrecht (dessen Ausübungsmodalitäten und Auswirkungen im nachstehenden Kasten erläutert werden) von VIERZEHN (14) Tagen ab dem Tag nach Abschluss des Vertrags (d. h. ab dem Tag nach der Bestellung).
Der Kunde kann nur für den Wertverlust der Geschenkkarte haftbar gemacht werden, der durch andere als die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geschenkkarte erforderlichen Handlungen gemäß der Art und den Merkmalen der Geschenkkarte entstanden ist. Wenn die Geschenkkarte ganz oder teilweise ausgegeben wurde, kann das Widerrufsrecht nicht angewendet werden.

Informationen über die Ausübung des Widerrufsrechts ausschließlich für Geschenkkarten.

Recht auf Widerruf

Sie haben das Recht, den vorliegenden Vertrag (über den Kauf von MOBILBOARD LYON-Geschenkkarten) ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist endet vierzehn Tage nach dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontaktdaten: MOBILBOARD LYON - SARL GYRO EVENTS, 29, quai Docteur Gailleton (69002), E-Mail-Adresse: LYON@mobilboard.com; Telefonnummer: 09 83 58 73 35) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, müssen dies aber nicht tun.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist übermitteln.

Wirkungen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag (über den Kauf von MOBILBOARD LYON-Geschenkkarten) widerrufen, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie gegebenenfalls eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem wir über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, unterrichtet wurden. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich ein anderes Zahlungsmittel vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wenn Sie verlangt haben, dass die Dienstleistung (d. h. die Nutzung der gekauften MOBILBOARD-Geschenkkarte) während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen Betrag zu zahlen, der dem entspricht, was Sie bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von dem Widerruf dieses Vertrags unterrichten, erhalten haben, und zwar im Verhältnis zu den Gesamtleistungen, die im Vertrag vorgesehen sind.

Anhang: Formular zur Ausübung des Widerrufsrechts

Muster des Formulars zur Ausübung des Widerrufsrechts

Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus und senden Sie es zurück, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten.
Zu Händen von: MOBILBOARD LYON - SARL GYRO EVENTS, 29, quai Docteur Gailleton, 69002 LYON.
E-Mail: lyon@mobilboard.com
Hiermit erkläre(n) ich/wir (*) meinen/unseren (*) Widerruf des Vertrags über den Verkauf der folgenden Geschenkkarte:?
N° _________________
Bestellt am _________________ (*) / Erhalten am _________________ (*) :

Name _________________

Adresse ___________________________________________________

Unterschrift des/der Klient(en)